Hinweise zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse
Als Heilpraktikerin einer systemisch- lösungsorientierten Praxis kann ich nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
In akuten Situationen können Sie evtl. eine Kostenerstattung durch ihre Krankenkasse erreichen. Dazu müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag stellen und nachweisen, dass eine Versorgung durch einen vertragsärztlichen Psychotherapeuten nicht gegeben ist. In der Regel reicht es aus, wenn Sie ca. 4-7 telefonische Absagen der jeweiligen Praxen nachweisen können.
Als Privatpatient besteht unter Umständen auf Antrag bei Ihrer Krankenkasse die Möglichkeit einer Kostenübernahme, wenn "Psychotherapie" zu den Leistungen Ihrer Privatkrankenkasse gehört.
Die entstehenden Kosten für Familientherapie und Paartherapie können grundsätzlich nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden.
Ihr Vorteil als selbstzahlender Kunde ist, dass Ihre Daten und Diagnosen von den Krankenkassen nicht erfasst werden.
Sie haben die Steuerung der Kosten selbst in der Hand, da ich mit Ihnen die jeweilige Dauer der Sitzungen und die weiteren Termine persönlich an Ihrem Bedarf orientiert vereinbare.
Gerne geben ich Ihnen weitere Informationen zu meinem Honorar. Rufen Sie mich einfach an unter 08062-9461.